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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17   

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https://dejure.org/2019,86386
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17 (https://dejure.org/2019,86386)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2019 - L 11 AS 44/17 (https://dejure.org/2019,86386)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - L 11 AS 44/17 (https://dejure.org/2019,86386)
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  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
    In Anwendung der Rechtsprechung des BSG, wonach auch außerhalb des Zuflussmonats angefallene Absetzbeträge vom Einkommen abzusetzen sind (dort: Zufluss von Arbeitsentgelt, das in mehreren Monaten erarbeitet wurde und Bereinigung des Einkommens um Grundfreibeträge für jeden dieser Monate: BSG, Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 25/13 R -, BSGE 116, 194-200, SozR 4-4200 § 11 Nr. 67, insbesondere Rn 15), sind die monatlich für jede der beiden Renten jeweils entstehenden KV/PV-Beiträge im Monat der Auszahlung abzusetzen.

    Die Verteilung der Absetzbeträge erfolgte nach Maßgabe der Entscheidung des BSG mit Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 25/13 R - insoweit hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung.

  • BSG, 27.07.2018 - B 14 AS 400/17 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
    An dieser gesetzlich zwingend vorgesehenen rechtlichen Zuordnung ändert auch nichts, dass die Leistungen ursprünglich nur vorläufig bewilligt waren und dass auch die Leistungen für den Folgemonat August 2015 bereits ausgezahlt waren (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2015 - L 11 AS 1352/14 B ER - aA bei vorläufiger Bewilligung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2017 - L 19 AS 2006/15 - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig wegen fehlender Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach Einfügung des § 41a SGB II: BSG, Beschluss vom 27. Juli 2018 - B 14 AS 400/17 B -).

    Ebenso wenig kommt der Frage der Anwendbarkeit des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II aF (nunmehr: § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II) auf endgültige Leistungsfestsetzungen nach zunächst nur vorläufiger Leistungsgewährung grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juli 2018 - B 14 AS 400/17 B -).

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
    Richtige Klageart für die Monate Juli 2015 und Oktober 2015 ist dabei - wegen der ursprünglich nur vorläufigen Bewilligung und dem auf Wegfall der Erstattung gerichteten Klageziels - die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl BSG, Urteil vom 08. Februar 2017 - B 14 AS 22/16 R -, Rn 10 ff), für die Monate Juni, September und Dezember 2015 hingegen die Anfechtungs- und Leistungsklage.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vortragslast und Beweislast im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
    An dieser gesetzlich zwingend vorgesehenen rechtlichen Zuordnung ändert auch nichts, dass die Leistungen ursprünglich nur vorläufig bewilligt waren und dass auch die Leistungen für den Folgemonat August 2015 bereits ausgezahlt waren (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2015 - L 11 AS 1352/14 B ER - aA bei vorläufiger Bewilligung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2017 - L 19 AS 2006/15 - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig wegen fehlender Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach Einfügung des § 41a SGB II: BSG, Beschluss vom 27. Juli 2018 - B 14 AS 400/17 B -).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94

    Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
    Bei den BU-Renten handelt es sich nach Maßgabe des § 232a Abs. 3 iVm § 226 Abs. 1 Nr. 3 SGB V um beitragspflichtige Versorgungsbezüge (vgl zur Beitragspflicht von quartalsweise ausgezahlten BU-Renten eines privaten Versicherers: BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94 -, SozR 3-2500 § 229 Nr. 6), die auch bei der nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V als Alg II-Bezieherin pflichtversicherten Klägerin (vgl insoweit auch den Bescheid des Beklagten vom 25. Februar 2016 mit dem Hinweis auf die KV/PV-Pflichtversicherung bei der J., Bl. 660 VA) zu berücksichtigen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 KR 551/09

    Kranken- und Pflegeversicherung - Arbeitslosengeld II-Bezug - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
    Solche Versorgungsbezüge sind auch bei SGB II-Leistungsempfängern bei der Beitragsberechnung bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 11 KR 551/09 -).
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